AGB - Sandreinigung Seyfarth

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Spielsandreinigung Seyfarth
Gründlweg 3, 93333 Neustadt an der Donau, Bayern, Deutschland

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen der Spielsandreinigung Seyfarth, insbesondere für die Reinigung, Pflege und ggf. den Austausch von Sand auf Spielplätzen, Sportflächen und verwandten Bereichen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich anerkannt.

2. Leistungsumfang

2.1 Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der schriftlichen Auftragsbestätigung.
2.2 Standardmäßig umfasst die Sandreinigung eine maschinelle Tiefenreinigung bis zu einer Tiefe von maximal 40 cm, sofern die Fläche zugänglich und ausreichend tief ist.
2.3 Zusätzliche Leistungen wie der Austausch von Sand, die Entsorgung von Altmaterial oder Reparaturen werden nur nach gesonderter Vereinbarung und entsprechender Vergütung durchgeführt.
2.4 Bei schwer zugänglichen oder sehr kleinen Flächen kann die Reinigung eingeschränkt oder nicht durchgeführt werden. In diesem Fall werden dem Auftraggeber lediglich die Anfahrtskosten berechnet.

3. Pflichten des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Zugang zu den zu reinigenden Flächen zum vereinbarten Termin gewährleistet ist.
3.2 Die zu bearbeitenden Bereiche sind während der Arbeiten abzusichern und dürfen nicht betreten werden.
3.3 Bei Reparatur- oder Austauschmaßnahmen ist die Fläche auch nach Abschluss der Arbeiten für mindestens 48 Stunden nicht zu betreten, um Schäden zu vermeiden.

4. Ausführungszeitraum und Abnahme

4.1 Der Ausführungszeitraum wird individuell im Angebot oder der Auftragsbestätigung festgelegt.
4.2 Die Durchführung der Arbeiten ist witterungsabhängig. Bei ungünstigen Wetterbedingungen kann es zu Terminverschiebungen kommen, die dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt werden.
4.3 Nach Abschluss der Arbeiten ist der Auftraggeber verpflichtet, die Leistung abzunehmen und etwaige Mängel umgehend anzuzeigen. Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot vereinbarten Preis und dem tatsächlich gereinigten Flächenumfang.
5.2 Teilleistungen können separat abgerechnet werden.
5.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu begleichen.
5.4 Bei Zahlungsverzug behält sich Spielsandreinigung Seyfarth das Recht vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen und nach erfolgloser Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

6. Preisanpassungen

Sollten sich zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung relevante Kosten (z.B. Material, Transport) wesentlich ändern, behält sich Spielsandreinigung Seyfarth das Recht auf eine angemessene Preisanpassung vor. Übersteigt die Anpassung 8 % des ursprünglichen Preises, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.

7. Haftung

7.1 Spielsandreinigung Seyfarth haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.2 Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit gilt die gesetzliche Haftung uneingeschränkt.
7.3 Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8. Gewährleistung

8.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
8.2 Ansprüche auf Gewährleistung verjähren ein Jahr nach Abnahme der Leistung.

9. Eigentumsvorbehalt und Vermischung

Wird im Rahmen der Leistungserbringung Material geliefert, bleibt dieses bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Spielsandreinigung Seyfarth. Bei Vermischung mit vorhandenem Material entsteht ein Miteigentum entsprechend dem Wertverhältnis.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Spielsandreinigung Seyfarth in Neustadt an der Donau.


Stand: Mai 2025